Leitungsrecht
Fernleitungen können in der Regel nicht wie ein örtliches Versorgungsnetz in Straßen und Wegen verlegt werden. Die Bodensee-Wasserversorgung muss daher das Recht zum Einlegen ihrer Leitungen von jedem der betroffenen Grundstückseigentümer einzeln einholen und den Bestand der Leitung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sichern. Für das über 1.700 km lange Fernleitungsnetz sind über 40.000 beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des Zweckverbandes in den Grundbüchern eingetragen.
Die baulichen Anlagen des Zweckverbands stehen größtenteils auf eigenem Grund und Boden. Beiderseits der Entnahmestelle besitzt der Zweckverband am Seeufer zahlreiche Grundstücke, die in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes liegen.