Wasserschutzgebiet
Zum Schutz der Wasserentnahme der Bodensee-Wasserversorgung wurde am 08.07.1987 durch Rechtsverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Landratsamtes Bodenseekreis ein ca. 8,4 km² großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Es schützt sowohl den Entnahmebereich der Bodensee-Wasserversorgung bei Sipplingen-Süßenmühle als auch die Entnahme des Stadtwerks am See bei Überlingen-Spetzgart.
Im Wasserschutzgebiet sind zahlreiche Handlungen und Einrichtungen verboten, die das Bodenseewasser gefährden können. So gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft oder den Transport und die Lagerung wassergefährdender Stoffe.