Verbotszone
Am 26.01.2012 ist eine Rechtsverordnung zum Schutz der Seewasserentnahme der Bodensee-Wasserversorgung bei Sipplingen in Kraft getreten. Zum besseren Schutz der Anlagen der Bodensee-Wasserversorgung haben das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie das Landratsamt Bodenseekreis die bestehende Verordnung geändert. Durch die Verordnung wird eine Verbotszone ausgewiesen, in der ein Durchfahrtsverbot sowie ein Schwimm-, Bade- und Tauchverbot gilt.