Verbraucher fragen - wir antworten

Trinkwasser muss nicht nur jederzeit vorhanden sein – auch die Qualität muss stimmen.

Immer wieder wird von unerwünschten Substanzen im Wasser berichtet, es tauchen Fragen im Zusammenhang mit der Wasserqualität und dem Gewässerschutz auf. Wir möchten in unserer Rubrik „Verbraucherfragen“ Hintergrundinformationen zu verschiedenen Themen geben und Sie sachkundig informieren.

Die Härte eines Wassers wird bestimmt durch den Gehalt an gelösten Mineralien, die im Laufe des Versickerungsprozesses durch Boden und Gestein aufgenommen werden.

Zu den wesentlichen Härtebildnern gehören Calcium und Magnesium. Je mehr Calcium und Magnesium ein Wasser enthält, desto härter ist es. Natrium, Kalium, Sulfat und Hydrogencarbonat sind weitere Stoffe, die den Härtegrad mitbestimmen.

Die Härtegrade des Wassers

BezeichnungGrad deutscher Härte
in °dH
Calciumcarbonat
in Millimol/Liter
Weich<  8,4 °dH< 1,5 mmol/L
Mittel8,4 … 14,0 °dH1,5 … 2,5 mmol/L
Hart> 14,0 °dH> 2,5 mmol/L


Die Härte des Trinkwassers ist kein Qualitätskriterium in der Trinkwasserverordnung. Sowohl besonders weiches als auch besonders hartes Wasser lässt sich bedenkenlos konsumieren.
 

Angaben des Versorgers

Laut Trinkwasserverordnung müssen Versorger einmal jährlich den Härtegrad des Wassers veröffentlichen. Innerhalb einer Gemeinde können unterschiedliche Härtegrade vorkommen, diese können sich im Laufe der Zeit ändern. 

Die Bodensee-Wasserversorgung ist Vorlieferant von 320 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Oft wird Bodenseewasser mit Wasser aus örtlichen Vorkommen gemischt. Sie erfahren den Härtegrad ihres Trinkwassers immer bei ihrem direkten Versorgungsunternehmen, also den Stadtwerken oder Gemeindeverwaltung.

Der Härtegrad des von der Bodensee-Wasserversorgung gelieferten Trinkwassers beträgt 1,61 mmol/L, entsprechend 9 °dH und somit Härtebereich mittel.

» Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (PDF, 205 KB)

Die Bodensee-Wasserversorgung untersucht das Trinkwasser aus dem Bodensee schon seit vielen Jahren auf perfluorierte Substanzen (PFAS). Es wurden bisher nur wenige PFAS im Bodenseewasser nachgewiesen (PFOA, PFBA, PFPA, PFHxA und PFOS) und auch immer nur in sehr niedrigen Konzentrationen von wenigen ng/L. Die Konzentrationen haben sich seit den ersten Messungen kaum verändert.

In der Messung aus Quartal 2 - 2024 lag die Summenkonzentration der 20 PFAS der neuen TrinkwV bei 0,0000061 mg/L und daher weit unterhalb des Grenzwerts von 0,0001 mg/L, der ab dem 12. Januar 2026 gelten wird. Die Summenkonzentration der PFAS-4 lag in dieser Messung bei 0,0000021 mg/L und somit weit unterhalb des Grenzwerts von 0,000020 mg/L, der ab dem 12. Januar 2028 gelten wird.

Die PFAS werden über die Zuflüsse in den Bodensee eingetragen. Die kurzkettigen PFAS (PFBA bis PFNA und PFBS bis PFNS) verteilen sich durch ihre sehr gute Löslichkeit gleichmäßig über den gesamten Wasserkörper des Sees. Die langkettigen PFAS (PFDcA bis PFTrA und PFDcS bis PFTrS) sind dagegen sehr schlecht löslich und absorbieren sehr gut an Festoffen. Sie wurden bislang im Roh- und Trinkwasser des Bodensees nicht nachgewiesen.

In der folgenden Liste können Sie die Messwerte der PFAS-20 sowie PFAS-4 (einzeln und Summenkonzentrationen) im Trinkwasser der Bodensee-Wasserversorgung (Probe aus Quartal 2 - 2024) einsehen. Die Analyse wurde vom TZW in Karlsruhe durchgeführt.

» Liste der Liste der untersuchten perfluorierten Carbon- und Sulfonsäuren gemäß TrinkwV

Im Mai 2020 legte das Umweltbundesamt (kurz: UBA) einen Leitwert für TFA (Trifluoressigsäure) von 60 µg/L fest. In der dazugehörigen Stellungnahme sprach das Umweltbundesamt „auf Basis der nun ausreichenden Datenlage“ von einem „lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwert“. (Quelle: UBA, Ableitung eines gesundheitlichen Leitwertes für Trifluoressigsäure (TFA), erstellt am 29.05.2020, abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/ableitung_eines_gesundheitlichen_leitwertes_fuer_trifluoressigsaeure_fuer_uba-homepage.pdf) 

Dies bedeutet, dass gemäß Datenlage der lebenslange Konsum von TFA in Höhe des Leitwerts zu keinen negativen gesundheitlichen Folgen führt.
Der Messwert für Trinkwasser aus dem Bodensee beträgt 0,28 µg/L TFA und liegt somit deutlich unter dem Leitwert von 60 µg/L.

Arzneistoffe

Arzneistoffe sind wichtig für die Behandlung von Krankheiten aller Art. Rund 3.000 verschiedener Wirkstoffe in über 9.000 verschiedenen Präparaten sind in Deutschland für den human- und tiermedizinischen Bereich zugelassen. Die jährlichen Verordnungsmengen können bei einigen Präparaten über 100 Tonnen betragen. Bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch, aber auch durch die unsachgemäße Entsorgung nicht eingenommener Präparate über die Toilette gelangen Arzneiwirkstoffe in das Abwasser und somit in die Kläranlagen. Einige dieser Arzneiwirkstoffe werden in den Kläranlagen nur unvollständig abgebaut oder entfernt, sodass sie in Flüsse und Seen gelangen können. Aufgrund der ständigen Verbesserung analytischer Verfahren ist es heute möglich, zahlreiche Arzneiwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metabolite) auch in sehr niedrigen Konzentrationen im Wasser nachzuweisen.

Arzneistoffe im Bodensee und seinen Zuflüssen 

Der Gehalt der in den Bodenseezuflüssen nachgewiesenen Arzneiwirkstoffe ist ein Spiegelbild der Besiedlungsdichte des jeweiligen Einzugsgebiets und des Abwasseranteils im Zufluss. Zuflüsse mit hoher Besiedlungsdichte und mit hohem Abwasseranteil (z. B. Schussen) haben folglich höhere Arzneimittelkonzentrationen als Zuflüsse aus Gebieten mir niedriger Besiedlungsdichte und geringem Abwasseranteil (z.B. Argen, Alpenrhein). Die Konzentration der im Bodensee gefundenen Arzneiwirkstoffe hängt vor allem von der Entfernung zur Flussmündung, aber auch von den vorliegenden Strömungs-, Schichtungs- und Mischungsverhältnissen ab. So sind die meisten der in den Zuflüssen gefundenen Arzneimittelwirkstoffen in Seemitte gar nicht mehr nachweisbar. Das von der Bodensee-Wasserversorgung im Überlinger Seeteil aus einer Tiefe von 60 m entnommene Rohwasser enthält nur sehr geringe Mengen an Arzneimittelwirkstoffen.

Arzneistoffe im Trinkwasser aus dem Bodensee 

Die Bodensee-Wasserversorgung untersucht seit Jahrzehnten das Seewasser und das aufbereitete Trinkwasser regelmäßig auf Arzneiwirkstoffe. Die analytische Bestimmung erfolgt im eigenen Labor, das eng mit anderen wissenschaftlichen Institutionen (z.B. Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe, Labor der Landeswasserversorgung, Langenau) zusammenarbeitet. Alle Institutionen sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 (2005) akkreditiert.

Im aufbereiteten Trinkwasser der Bodensee-Wasserversorgung sind neben den iodhaltigen Röntgenkontrastmittel Amidotrizoesäure, Iomeprol und Iopamidol nur noch das Antidiabetikum Metformin nachweisbar. Andere Arzneiwirkstoffe oder hormonell wirksame Substanzen konnten bisher nicht im aufbereiteten Trinkwasser der Bodensee-Wasserversorgung nachgewiesen werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen liegen keine Hinweise vor, die auf eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die Anwesenheit von Arzneiwirkstoffen im Trinkwasser hindeuten. 

» Weitere Parameter (PDF, 1.1 MB)

Mit dem Ansteigen unseres Lebensstandards und unserer Gesundheit gewann seit Mitte der 50er Jahre des vorherigen Jahrhunderts der Einsatz von naturfremden Stoffen und Substanzen wie z.B. Schädlingsbekämpfungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel, hormonell wirksame Stoffe, Industriechemikalien, Körperpflegemittel oder künstliche Süßstoffe zunehmend an Bedeutung. 

Die Rückstände oder die Abbauprodukte dieser Substanzen befinden sich auch im Wasserkreislauf und werden dort nicht oder nur teilweise abgebaut. Sie werden als anthropogene (menschengemachte) Spurenstoffe in Konzentrationen von Millionstel (µg/L) oder Milliardstel Gramm pro Liter (ng/L) in den Gewässern nachgewiesen. 

Die Bodensee-Wasserversorgung untersucht seit Jahren regelmäßig diese anthropogen bedingten Spurenstoffe über die gesetzlichen Regelungen hinaus im Rahmen von entsprechenden Monitoring- bzw. Untersuchungsprogrammen im Roh- und Trinkwasser. Durch die Aufbereitung des Seewassers zu Trinkwasser werden unerwünschte Substanzen nahezu vollständig entfernt.

  • Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Wie jedes Naturprodukt trägt es heute den Fußabdruck der menschlichen Zivilisation und ihrer Errungenschaften. Alles was heute produziert, verbraucht und entsorgt wird hinterlässt Spuren in der Umwelt, also in der Luft, im Boden und auch im Wasser.
  • In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist festgelegt, welche Substanzen in welcher Menge im Trinkwasser vorhanden sein dürfen. Die dort festgelegten Grenzwerte sind so ausgelegt, dass bei lebenslangem Genuss von Trinkwasser keine Gefährdung zu besorgen ist. Für Stoffe, die noch nicht von der Trinkwasserverordnung erfasst werden, werden vom Umweltbundesamt (www.uba.de) sogenannte „gesundheitliche Orientierungswerte (GOW)“ entwickelt und veröffentlicht.
  • Die Konzentrationen, in welchen Spurenstoffe auftreten, sind sehr gering: Um beispielsweise die Wirkstoffmenge einer Schmerztablette (z.B. Ibuprofen 400 mg) zu sich zu nehmen müsste man 40 Millionen Liter auf einmal trinken. Um die Konzentration von 1 Nanogramm/Liter Zucker im Bodensee zu erzeugen, muss man die Menge von 50 kg Zucker im Wasser des Bodensees auflösen.
  • Die Wasserversorgungsunternehmen sind nicht ursächlich für das Vorkommen von anthropogenen Spurenstoffen in den Gewässern verantwortlich. Der Einsatz von naturfremden Stoffen und ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  • Nach bisherigen Erkenntnissen liegen keine Hinweise vor, die auf eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch anthropogene organische Spurenstoffe im Trinkwasser hindeuten. Die gesetzlich festgelegten Beurteilungskriterien und die behördlichen Empfehlungen werden im Trinkwasser aus dem Bodensee weit unterschritten.

Unser Wissen über die genauen Wirkungsmechanismen ist jedoch begrenzt und über das Verhalten dieser Substanzen in der Umwelt liegen nur bedingt ausreichende Daten und gesicherte Erkenntnisse vor. Daher besteht entsprechender Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die human- und ökotoxikologische Bewertung. Zudem ist es erforderlich, den Eintrag dieser Substanzen in die Umwelt rasch und konsequent zu verringern.

» Weitere Parameter (PDF, 1.1 MB)

Rückstände von Mikroplastik in Gewässern finden in den letzten Jahren verstärkt Beachtung. Quelle für diese Verunreinigungen sind beispielsweise verschiedene Reinigungs- und Kosmetikprodukte, Abrieb von Kunstfaserteilchen beim Waschvorgang oder durch Zerfall größerer, unsachgemäß entsorgter Plastikteile. Der Eintrag in die Umwelt erfolgt weitgehend über den Abwasserpfad. Der weitaus größte Anteil an Mikroplastik in Gewässern stammt von Reifenabrieb.

Der Begriff „Mikroplastik“ und die Größenangaben sind derzeit noch nicht einheitlich definiert. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der unterschiedlichen, noch nicht standardisierten Untersuchungsverfahren nicht direkt miteinander vergleichbar. Gegenwärtig ermöglichen nur wenige, komplizierte und zeitaufwändige Probenahme- und Analysenverfahren eine eindeutige Identifizierung und Charakterisierung der einzelnen Mikroplastikteilchen.

Im Rohwasser des Bodensees konnte das Labor der Bodensee-Wasserversorgung bislang nur geringste Mengen von Mikro-Plastikteilchen durch Auszählung nachweisen.

Mikro-Plastikteilchen im Rohwasser werden in der Aufbereitung wirkungsvoll zurückgehalten:

  • Mikrosiebe halten Partikel > 15 Mikrometer zurück
  • Sandschnellfilter halten Partikel > 1 Mikrometer zurück

Das von der Bodensee-Wasserversorgung gelieferte Trinkwasser entspricht in jeglicher Hinsicht den Vorschriften der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und kann jederzeit bedenkenlos getrunken und verwendet werden.

Seit mehr als 10 Jahren kann eine Ausbreitung der Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) in Mitteleuropa nachgewiesen werden. Ihren Ursprung hat die Muschel im Schwarzmeergebiet, eingeschleppt wurde sie sehr wahrscheinlich durch Schiffe.  Die etwa fünf Zentimeter große, schwarze Muschel mit den bräunlichen Streifen ist eine nahe Verwandte der Dreikant- oder Zebramuschel, die seit den 1960er Jahren im Bodensee siedelt und gut in das Ökosystem eingegliedert ist.

Aktuell ist eine rasche Ausbreitung der Quaggamuschel im Bodensee zu beobachten. Mögliche Folgen für das Ökosystem werden derzeit von den zuständigen Fachleuten untersucht. Für die Beschaffenheit und Qualität des Trinkwassers stellt die Muschel kein Problem dar.

Für Trinkwasserversorgungsanlagen ist die Muschel jedoch eine große Herausforderung, denn sie siedelt auch auf und in Entnahmeleitungen und Förderanlagen.

Die Bodensee-Wasserversorgung arbeitet mit Nachdruck an einer Lösung, um die Besiedlung ihrer Anlagen durch die Muschel zu verhindern. In einer Versuchsanlage werden verschiedene Verfahren hierfür getestet und an der Entwicklung einer innovativen technischen Lösung gearbeitet. Die notwendigen technischen Anpassungen sollen in Rahmen des Projekts "Zukunftsquelle. Wasser für Generationen" vorgenommen werden.

Die Bodensee-Wasserversorgung steht weiterhin für eine zuverlässige, sichere und ausreichende Belieferung der Bürger in Baden-Württemberg mit bestem Trinkwasser aus dem Bodensee.

Mehr über das Projekt Zukunftsquelle

Der Klimawandel zeigt bereits Spuren in der Region Bodensee und im Gewässer selbst. Außergewöhnliche Wasserstände, Besiedlung durch Pflanzen und Tieren aus weit entfernten Gebieten oder schwächere Zirkulation im Winter sind einige der Indizien.

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Welche Bedeutung haben Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung?

Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung beschreiben zulässige Stoffmengen, bei deren lebenslänglichem Genuss im Trinkwasser für den Menschen keinerlei gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind.

Sie werden definiert durch das Umweltbundesamt als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Umweltbundesamt wiederum greift dabei auf das Expertenwissen wichtiger Gremien zurück, darunter der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und der Weltgesundheitsorganisation.

Auf Basis wissenschaftlicher Forschung

Da sich wissenschaftliche Erkenntnisse durch fortschreitende Forschungen ändern, unterliegen auch die Grenzwerte einer Anpassung. Letztes Beispiel dafür war die Absenkung des Grenzwertes für Blei von 25 Mikrogramm pro Liter auf 10 Mikrogramm pro Liter und die Einführung eines Grenzwertes für Uran von derzeit 10 Mikrogramm pro Liter.

Für die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger verantwortlich. Durch festgelegte Kontrollen hat er die Parameter zu überwachen und bei Grenzwertüberschreitungen umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen. Für die Bodensee-Wasserversorgung ist das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart zuständig. Dieses bewertet dann den Sachverhalt und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sind eine Ausnahme in der deutschen Trinkwasserversorgung. Im Qualitätsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes "Wasser für den menschlichen Gebrauch" wurden für den Betrachtungszeitraum 2008 bis 2010 in 99 Prozent aller Überwachungsmessungen keinerlei Beanstandungen gefunden.

Weiterführende Links

Umweltbundesamt - Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucher und Verbraucherinnen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland;

Bericht (umweltbundesamt.de)

https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtschaft/qualitaet-des-trinkwassers-aus-zentralen

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/trinkwasserleitwerte

Aufgrund des hohen Nährstoffeintrags in den 1960er und 70er Jahren war der Bodensee überdüngt. Diese Eutrophierung führte u.a. zur drastischen Erhöhung der Phytoplankton-Biomasse (Algen) und damit zu hohen Fischerträgen.

Um die Funktionsfähigkeit und die ökologische Stabilität des Bodensees auch für zukünftige Generationen sicher zu stellen, bedurfte es international koordinierter Anstrengungen. Bis heute wurden von den Anrainern mehr als 4 Milliarden Euro in Gewässerschutzmaßnahmen am Bodensee investiert.

Durch den Ausbau der Kläranlagen im gesamten Einzugsgebiet des Bodensees und dem weitgehenden Verzicht von Phosphat in Waschmitteln konnte der Phosphorgehalt kontinuierlich auf 0,006 mg/L (Obersee) bzw. <0,005 mg/L (Überlingersee) gesenkt werden. Diese Werte liegen immer noch über den natürlichen und historisch belegten Werten.

  • Die Bodensee-Wasserversorgung  lehnt einen höheren Phosphateintrag in den See ab. Sie engagiert sich seit jeher für einen sauberen Bodensee, denn Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Ein See mit einem stabilen Ökosystem ist die Grundlage für eine naturnahe Aufbereitung und somit für ein natürliches Endprodukt.
  • Die bereits durchgeführten Reinhaltemaßnahmen des Sees waren sehr erfolgreich und die jetzt hervorragende Wasserqualität darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. 
  • Der Klimawandels lässt eine zunehmende Erwärmung des Seewassers, Veränderung der Schichtungs- und Zirkulationsvorgänge, unzureichende Tiefenwassererneuerung und geringe Sauerstoffkonzentration am Seegrund erwarten. Diese Veränderungen können die Wasserqualität gefährden, ein nährstoffarmes Gewässer kann diesen Veränderungen besser trotzen.  Die Bodensee-Wasserversorgung lehnt eine Verschlechterung des heutigen Zustandes der Wasserqualität ab. 
  • Wenn in den Kläranlagen dem Abwasser Nährstoffen (z.B. Phosphat) entzogen werden, werden gleichzeitig auch unerwünschte Spurenstoffe wie Schwermetalle, Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittelwirkstoffe zurückgehalten. Eine Verminderung der Reinigungsleistung der Kläranlagen ist mit den Zielen des Gewässerschutzes und dem Anspruch nach sauberem Trinkwasser nicht vereinbar und wird von der Bodensee-Wasserversorgung abgelehnt.

Die Bodensee-Wasserversorgung lehnt eine Aquakultur im Bodensee ab.

Die Bodensee-Wasserversorgung erfüllt wie alle Wasserversorger eine elementare Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, nämlich Trinkwasser jederzeit in hygienisch einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen.

Fischzucht in Netzgehegen im Bodensee würde zum Eintrag von unerwünschten Stoffen in das Gewässer wie Futterreste und Ausscheidungen der Fische führen. Die darin enthaltenen hygienisch- bzw. trinkwasserrelevanten Mikroorganismen sowie mögliche andere Substanzen bedeuten eine Verunreinigung und Belastungen der Wasserbeschaffenheit; dies in unmittelbarer Nähe zur Entnahmestelle der Bodensee-Wasserversorgung.

Nach unserer Auffassung ist eine Aquakultur im Bodensee nicht mit den geltenden Rechtsvorschriften bzw. technischen Regeln zu vereinbaren.

Zum Schutz der Verbraucher ist der Nutzung eines Wasservorkommens für die Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Interessen einzuräumen.

Legionellen in der Trinkwasser-Installation

Legionellen sind Bakterien aus der Umwelt, die in geringen Mengen im Trinkwasser vorkommen können und über die Nahrung aufgenommen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Im Temperaturbereich zwischen 25 und 50 Grad Celsius besteht jedoch die Möglichkeit der explosionsartigen Vermehrung, wenn die Trinkwasser-Installation nicht nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut oder betrieben wird. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Legionellen in großer Anzahl eingeatmet, etwa durch den Wassernebel, der beim Duschen entsteht, werden. Eine grippeartige, fiebrige Erkrankung incl. einer Lungenentzündung, die sogenannte Legionärskrankheit, kann die Folge sein.

Überprüfung durch Trinkwasserverordnung geregelt

Aus diesem Grund wurde die Überprüfung von Trinkwassererwärmungsanlagen in die Trinkwasserverordnung aufgenommen. Ein Risiko für die menschliche Gesundheit stellen Legionellen nur da, wenn die Hausinstallation nicht nach allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde und das kalte Wasser aus dem Trinkwasserversorgungssystem bei der Bereitung zu Warmwasser nicht auf mehr als 60 Grad erhitzt wird.

Die Trinkwasserverordnung schreibt die Legionellenuntersuchung vor

  • bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern oder 3 Litern Rohrleitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle (Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sind grundsätzlich ausgenommen),
  • wenn in den Installationssystemen Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen (zum Beispiel Whirlpools, Klimaanlagen) enthalten sind und
  • wenn Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (beispielsweise Vermietung) abgegeben wird. Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden.

Wird bei der Untersuchung der Anlagen eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (100 koloniebildende Einheiten Legionellen pro 100mL) festgestellt, ist das Gesundheitsamt zu informieren.

Weiterführende Links

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Sarah Kreidler
Unternehmenskommunikation
uk@bodensee-wasserversorgung.de
Tel. +49 711 973-2204