Wasserentnahmeentgelt
1988 wurde in Baden-Württemberg das Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte Wasserpfennig, für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser eingeführt. Es wird bis heute erhoben und auf den Wasserpreis aufgeschlagen. Mit dem Entgelt sollen Landwirte dafür entschädigt werden, dass sie sich bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen innerhalb von Wasserschutzgebieten beschränken müssen.
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt das Wasserentnahmeentgelt für die Bodensee-Wasserversorgung 10,0 Cent je 1.000 Liter.