Voruntersuchungen

Im Rahmen der sogenannten Entwurfsplanung haben wir im Projekt Zukunftsquelle eine Vielzahl von Details ausgeplant, um einen möglichst konkreten Gesamtentwurf vorweisen zu können. Grundlage dafür sind umfangreiche Kenntnisse des See- und Baugrunds. Hierzu haben wir eine Reihe von land- und seeseitigen Untersuchungen durchgeführt.

Unsere Bohrungen auf dem Seegrund des Bodensees finden nicht zum Erkunden neuer Trinkwasserquellen unter dem See statt. Wir entnehmen das Wasser seit jeher ausschließlich aus dem Bodensee. Im Rahmen des Projekts „Zukunftsquelle. Wasser für Generationen“ wollen wir dazu neue sogenannte „Entnahmetürme“ auf dem Grund des Bodensees verankern, in die das Bodenseewasser fließt. Damit das sicher gelingt, müssen wir uns die künftige Baustelle genau anschauen – eben den Seegrund. Das tun wir mit den Bohruntersuchungen. 

Zur Erklärung: Seit mehr als 60 Jahren entnimmt die Bodensee-Wasserversorgung das Rohwasser, aus dem nach verschiedenen Aufbereitungsschritten Trinkwasser wird, in 60 Metern Seetiefe. Dort ist es rein, klar und hat ganzjährig eine gleichbleibend niedrige Temperatur von etwa 5 °C. Aktuell befinden sich in einer Tiefe von 70 Metern drei Entnahmetürme der Bodensee-Wasserversorgung auf dem Seegrund, welche eine Höhe von 10 Metern haben. Im Zuge des Projekts Zukunftsquelle soll künftig an einem zusätzlichen Standort im See Bodenseewasser entnommen und auf den Sipplinger Berg zur Trinkwasseraufbereitung gepumpt werden.

Da die nun geplanten Baumaßnahmen für Generationen nach uns sicher Trinkwasser liefern sollen, muss im Vorfeld für die Detail- und Genehmigungsplanung umfangreich und gewissenhaft erkundet werden, auf welchen Grund und Boden Wasserentnahme-Installationen für die kommenden Jahrzehnte gebaut und verankert werden können. Für die Untersuchung des Seegrunds wird auf dem See ein schwimmender Ponton positioniert, von dem aus die Baugrunderkundungen im Bereich der Entnahmeleitungen und -türme im Bereich Pfaffental und Süßenmühle im See ausgeführt werden. Insgesamt wird an 18 Punkten in einer Wassertiefe von 8 bis 70 Metern gebohrt. Die Bohrtiefen variieren dabei zwischen 10 und 60 m unter Seegrund.

Die Seegrunderkundungen im Pfaffental begannen Ende März 2022 und wurden im Spätsommer des selben Jahres abgeschlossen. Die gewonnenen Ergebnisse ermöglichten die weitere Detailplanung des Projektes Zukunftsquelle.

Mit welchen Beeinträchtigungen (z. B. für Wassersportler) ist zu rechnen?

Es werden temporäre Schutzzonen um den schwimmenden Ponton eingerichtet, um Unfälle zu verhindern. Im Bereich Süßenmühle liegen diese innerhalb der bestehenden Schutzzone. Im Bereich Pfaffental wird es insgesamt drei Felder mit verschiedenen Abmessungen geben. Je weiter der Bohrpunkt im See liegt, desto tiefer liegen die Anker Richtung Seemitte und desto größer wird die Abspannung sein. Die Maße werden ca. 150mx200m, 250mx300m und 300mx400m betragen - bei letzterem werden zwei Bohrpunkte in einem Feld behandelt. Die Felder werden sich uferparallel gedreht in Richtung Überlinger See befinden, um die Schifffahrt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Nach Möglichkeit werden die Bohrarbeiten im tiefen Wasser bereits vor Beginn der Wassersportsaison durchgeführt. Neben den temporären Schutzzonen gibt es keine weiteren Einschränkungen für den Bootsbetrieb. Am Seeufer sind keine Beeinträchtigungen durch die Seegrunderkundungen zu erwarten.

Kann es durch die Untersuchungen zu einer Verunreinigung des Sees durch Schadstoffe kommen?

Die Bohrgeräte entsprechen dem Stand der Technik und es werden alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten. Eine Verunreinigung des Sees kann damit ausgeschlossen werden.

Werden Tiere und ihr Lebensraum durch die Untersuchungen beeinträchtigt?

Durch die Bohrungen sind keine bis minimale Auswirkungen auf Tiere bzw. ihren Lebensraum zu erwarten.

Im Bereich Seewasserwerke (Süßenmühle und Pfaffental), Tunneltrasse im Pfaffental, erdverlegte Stromkabeltrasse und Umspannwerk sowie Bauwerke auf dem Sipplinger Berg werden Baugrunderkundungen für sämtliche geplanten Baumaßnahmen im Projekt Zukunftsquelle durchgeführt. Sie sind die wesentliche Grundlage für die Planung der Bauwerks-Fundamente. Die geotechnischen Erkundungsbohrungen wurden im Spätsommer 2022 abgeschlossen.

Wie läuft das Bohrverfahren ab?

Für die Bohruntersuchungen kommen Radfahrzeuge („Unimog“) und Raupenfahrzeuge mit Gummiketten zum Einsatz. In den ersten Bohrmetern wird im lockeren Gestein ein Rammkernbohrverfahren angewendet. In den tieferen Lagen wird im Festgestein auf Rotationsbohrungen umgestellt. Die temporären Bohrlöcher werden anschließend entsprechend der angetroffenen Geologie wiederverfüllt. Projektübergreifend sind aktuell ca. 100 Aufschlusspunkte vorgesehen.

Welches Ausmaß haben die Bohrlöcher?

Die Bohrlöcher haben einen Durchmesser von circa 15 bis 30 cm und werden zwischen 10 und 85 Meter (Süßenmühle, Pfaffental) bzw. zwischen 20 und 140 Meter (Tunneltrasse Pfaffental - Sipplinger Berg) tief sein. An den Bohrpunkten wird eine Fläche von ca. 15 m² zum Aufstellen des Bohrgeräts sowie ca. 10 m² zur Lagerung von Material benötigt. Die Dauer je Bohrpunkt hängt dabei von vielen Faktoren ab, wie Bohrtiefe, angetroffene Geologie, notwendige Versuche im Bohrloch etc. Üblicherweise steht ein Bohrgerät zwischen einem Tag und mehreren Tagen auf einem Bohrpunkt.

Welche Beeinträchtigungen muss man durch die Bohrungen erwarten?

Während der Bohrarbeiten läuft ein gedämpfter Antriebsmotor am Bohrgerät. Zu Beginn der Arbeiten sind zusätzlich verstärkt Klopfgeräusche zu hören, die bei größeren Bohrtiefen immer geringer werden. Den Bohrfirmen werden genehmigte Zuwege vorgegeben, welche sie ausschließlich nutzen, um auf die Flurstücke zu gelangen. Wir legen die benötigte Fläche in Abstimmung mit dem Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter fest.

Kann es zu einer spontanen Verlegung der vorher festgelegten Bohrpunkte kommen?

Im Zuge der Bohrpunktfestlegung vor Ort kann es aufgrund von örtlichen Gegebenheiten (z.B. Verlauf von Leitungen und Rohren) noch zu minimalen Verschiebungen kommen. Die Eigentümer werden über grundlegende Änderungen stets im Vorfeld informiert.

Einige Bohrpunkte werden zu dauerhaften Messstellen ausgebaut. Die Messstellen dienen der Sammlung von Daten, die für die Bauplanung der verschiedenen Gewerke wichtig sind. Sie geben Aufschluss über die geologischen Gegebenheiten. Daraus kann abgeleitet werden, wie das Fundament der einzelnen Bauwerke beschaffen sein muss. Außerdem sammeln die Messstellen Daten über die Höhe und die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers.

Warum werden einige Bohrungen zu dauerhaften Messstellen ausgebaut?

Mit zwei verschiedenen Arten von Messstellen erforschen wir einerseits Höhe und Fließgeschwindigkeit des Grundwassers (Grundwassermessstelle) und andererseits Verschiebungen im geologischen Untergrund (Inklinometermessstelle). Beide Werte werden für die weiteren Planungen benötigt. Die Messstellen sollen bis mindestens zum Abschluss des Projektes Zukunftsquelle im Boden verbleiben. Wir benötigen nach derzeitiger Planung insgesamt 13 Grundwasser- und 4 Inklinometermessstellen.

Welche Einschränkungen entstehen durch eine dauerhafte Messstelle?

In Bereichen, die nicht überfahren werden müssen und auch sonst kein Hindernis darstellen, wird in der Regel eine Überflurmessstelle errichtet. Dabei wird das Rohr der Messstelle ca. 40 cm über den Boden hinausgeführt und durch einen im Durchmesser ca. 40-50 cm breiten Betonring geschützt. Diese Bauart wird präferiert, da die Messstelle dann vor eindringendem Wasser und Schmutz geschützt ist, nicht überwuchert werden und leicht im Gelände erkannt werden. Sofern die zuvor genannte Bauweise unzumutbar ist, z.B. weil die Messstelle auf einer befahrenen Verkehrsfläche liegt, kann die Messstelle auch alternativ bodengleich und damit überfahrbar ausgeführt werden, was dann allerdings Nachteile im Betrieb der Messstelle mit sich bringt. Wir müssen die Messstelle in regelmäßigen Abständen (halbjährlich bis jährlich) kontrollieren und dazu die betroffenen Flurstücke betreten.

Die verantwortlichen Firmen sind stets darauf bedacht, die Eingriffe in die Natur und die Beeinträchtigungen für die Menschen vor Ort durch die Untersuchungen so gering wie möglich zu halten. Die Bohrfirmen werden das Gelände, soweit möglich, nach den Arbeiten wieder in den Urzustand versetzen.

Welche Auswirkungen haben die Bohrungen auf den Boden?

Üblicherweise sind keine bis geringe Verdichtungen des Bodens zu erwarten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten stellen wir den Zustand des Bodens wieder fachgerecht her.

Kann es durch die Bohrungen zu einer Verunreinigung des Bodens durch Schadstoffe kommen?

Die Bohrgeräte entsprechen dem Stand der Technik und es werden alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten. Eine Verunreinigung durch Schadstoffe wird verhindert.

Kann es durch die Bohrungen zu einer Beschädigung bestehender Leitungen und Rohre kommen?

Die Bohrfirmen prüfen im Vorfeld der Arbeiten über eine Spartenabfrage, ob auf betroffenen Grundstücken Leitungen und Rohre verlaufen. Dadurch können Schäden in der Regel verhindert werden.

Wie läuft die Dokumentation der Schäden ab?

Die Bohrfirma führt vor und nach den Arbeiten eine Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation durch. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Grundstückswiederherstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Flächen mit dem Eigentümer.

Wo kann ich beobachtete Schäden melden?

Bitte wenden Sie sich an Sarah Kreidler, Unternehmenskommunikation, uk@bodensee-wasserversorgung.de, Tel. +49 711 973-2204. Wir leiten Ihre Anfrage an die örtliche Bauüberwachung weiter.

Eingriffe in die Natur und Flurschäden werden während den Bohrungen so gut es geht von den durchführenden Firmen vermieden. Die Einrichtung einer dauerhaften Messstelle wird pauschal entschädigt.

Flurschäden werden in üblicher Höhe, bei landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Basis des aktuell gültigen Schätzrahmens des Landesbauernverbands entschädigt. Schäden an Wald- und Baumbeständen werden auf Basis gutachterlicher Schätzung entschädigt.

Die Bohrungen werden auf Grundlage des Wassergesetzes Baden-Württemberg den Landratsämtern Bodenseekreis und Konstanz und zusätzlich dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angezeigt. Diese wiederum entscheiden über die erforderliche Form der Genehmigung.

Während der Durchführung der Bohrungen stehen Ihnen die Bodensee-Wasserversorgung sowie die durchführenden Firmen gerne für Fragen zur Verfügung. Eigentümer und Pächter der entsprechenden Flurstücke erhalten außerdem regelmäßige Informationen über das weitere Vorgehen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an Sarah Kreidler, Unternehmenskommunikation Bodensee-Wasserversorgung, uk@bodensee-wasserversorgung.de , Tel. +49 711 973-2204. 

Welche Firma führt die Bohrungen durch?

Verschiedene Bohrfirmen werden die Bohrungen durchführen, koordiniert von unserem Sachverständigenteam des Baugeologischen Büros Bauer GmbH aus München, welches die Bauarbeiten täglich vor Ort überwacht. Wir nennen Ihnen die Firmen und Ansprechpartner mit dem jeweiligen Bohrtermin für Ihr Grundstück.

Wann werden Eigentümer über den genauen Bohrtermin informiert?

Die Termine fanden von März bis Spätsommer 2022 statt. Alle betroffenen Grundeigentümer wurden vorab informiert. Wir setzen uns einige Tage vor Beginn der Arbeit mit den betroffenen Eigentümern in Verbindung. Wir nennen diesen dann einen konkreten Termin, sodass diese bei den Arbeiten zugegen sein können, sofern sie es wünschen. Zwingend erforderlich ist dies nicht.