Wasserschutzgebiet

Zum Schutz der Wasserentnahme der Bodensee-Wasserversorgung wurde am 08.07.1987 durch Rechtsverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Landratsamtes Bodenseekreis ein ca. 8,4 km² großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Es schützt sowohl den Entnahmebereich der Bodensee-Wasserversorgung bei Sipplingen-Süßenmühle als auch die Entnahme des Stadtwerks am See bei Überlingen-Spetzgart.

Im Wasserschutzgebiet sind zahlreiche Handlungen und Einrichtungen verboten, die das Bodenseewasser gefährden können. So gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft oder den Transport und die Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet (PDF, 2,1 MB)

Plan des Wasserschutzgebiets (PDF, 1.4 MB)